Präsenzkurse und Testverordnung

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kurse unter Corona-Auflagen in Präsenz wieder stattfinden können. Hierzu zählt neben der AHA-Regel (Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Maske tragen):

Teilnehmende müssen ein negatives Antigen-Testergebnis von offizieller Stelle nachweisen (kein Selbsttest und nicht älter als 24 Std.). Das heißt, auch geimpfte und/ oder genesene Personen müssen zwingend ein negatives Testergebnis vorlegen können.

Wir möchten Sie zudem bitten, VOR jeder Teilnahme Ihren Gesundheitsstatus zu prüfen. Wenn Sie Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder auch Magen-Darm-Symptomatik haben, melden Sie sich bitte ab und kommen nicht zum Kurs. Während der Kurse müssen alle Teilnehmenden einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske tragen.

Neu ins Kursprogramm aufgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse am Säugling und Kleinkind. Darin zeigt Rettungssanitäterin Colle Bysäth, was bei häufig vorkommenden Kindernotfällen zu tun ist und wie Unfälle vorgebeugt werden können.

Nachtrag zur neuen Testverordnung ab dem 30.06.2022:
Voraussetzung für einen kostenlosen oder ermäßigten Test ist eine Selbsterklärung der Person, die sich testen lassen möchte. Das notwendige Formular kann hier heruntergeladen werden. Bitte kreuzen Sie für Sie zutreffenden Punkt an und nehmen Sie dies mit zum Testzentrum. Als zusätzlicher Nachweis kann die Bestätigungs-E-Mail des gebuchten Kurses als Nachweis mitgeführt werden.