Elternschule am Mathias-Spital Rheine und am Klinikum Ibbenbüren

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen in der Elternschule der Stiftung Mathias-Spital

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche in der Elternschule (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung (im folgenden „Veranstaltung“ genannt) zum Gegenstand haben.

Anmeldungen haben schriftlich und unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Anmeldeformulare des Veranstalters zu erfolgen, sofern nicht eine Anmeldung über das Online-Anmelde-Portal des Veranstalters erfolgt. Anzugeben sind der Name der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, die vollständige Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse.
Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Interessenten / der Interessentin dar, welches durch eine Anmeldebestätigung des Veranstalters angenommen wird. Durch die Annahmebestätigung kommt der Vertrag zustande. Sollte zum Zeitpunkt der Anmeldung die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, so kann der Veranstalter die Anmeldung ablehnen oder auf Wunsch auf einer Warteliste führen.
Die angemeldete Teilnehmerin oder der angemeldete Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit die Teilnahmeberechtigung kostenfrei auf eine/n Ersatzteilnehmer/in übertragen.

1. Die Gebühren werden sofort nach erfolgter Anmeldebestätigung fällig. Gebühren sind an die auf der Gebührenrechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten. 
2. Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung der Veranstaltung auswirken, ist der Veranstalter berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung und muss schriftlich erfolgen.
3. Sofern die Zahlung des Entgeltes für die Veranstaltung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Teilnehmerin / den Teilnehmer bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes für die Veranstaltung hat der Veranstalter ein Zurückbehaltungsrecht an allen Informationsmaterialien und Bescheinigungen.

1. Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen.
2. Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung seitens der Teilnehmerin oder des Teilnehmers ist bis zu 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.
Bei Stornierungen einer Anmeldung im Zeitraum bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % des Entgeltes für die Veranstaltung berechnet.
Bei Stornierungen einer Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 75 % des Entgeltes für die Veranstaltung berechnet.
Bei Stornierungen unter 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird das gesamte Entgelt für die Veranstaltung fällig.
Sonstige Rücktritts- oder Widerrufsrechte bzw. die Kündigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund sind für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer ausgeschlossen. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Bereits entrichtete Entgelte werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
2. Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder einen anderen Termin anzubieten.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige Inhalte, methodische oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit hierdurch die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Erkenntnisstand erstellt. Eine Haftung oder Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

Die jeweils vereinbarten Veranstaltungsgebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben, die Präsenzveranstaltung am angegebenen Veranstaltungsort.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten für die Abwicklung der Veranstaltung unter strikter Beachtung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) durch die Elternschule und die Stiftung Mathias-Spital Rheine erfolgt. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
Die Kundendaten werden zur Abwicklung und zu Abrechnungszwecken in Form von Namen, der Postanschrift, der Telefonnummer sowie der E-Mail-Adresse gespeichert. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Deutsche Post AG der Elternschule die zutreffende aktuelle Anschrift mitteilt, soweit eine Postsendung nicht unter der bisher bekannten Anschrift zugestellt werden konnte (§ 5 Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten). 

Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Rheine.

Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung behalten die übrigen Regelungen ihre Wirksamkeit.

Die rechtsgeschäftliche Durchführung (Abrechnung etc.) erfolgt durch die Elternschule im eigenen Namen:

  • IBAN: DE25 4035 0005 0000 0176 08
    BIC: WELADEDIRHN
    Bank:  Stadtsparkasse Rheine
    Betreff: Name der Veranstaltung
  • Mathias Spital Rheine – Stiftung des privaten Rechts
    Vorstand: Dietmar Imhorst
    Steueridentifikationsnr.: DE 124389853
    Rechtsstand 08.05.2015